Vor-Ort-Energiesparberatung mit Energiegutachten des BAFA Diese Gutachten werden nach den Kriterien und Richtlinien
des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt.
Förderfähig sind Gebäude, die vor dem 01.01.1984 (alte Bundesländer) bzw. 01.01.1989 (neue Bundesländer) ihre Baugenehmigung
bekommen haben und die mehr als die Hälfte der Gebäudefläche
zu Wohnzwecken nutzen. |
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