Vor-Ort-Energiesparberatung mit Energiegutachten des BAFA

Diese Gutachten werden nach den Kriterien und Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt. Förderfähig sind Gebäude, die vor dem 01.01.1984 (alte Bundesländer) bzw. 01.01.1989 (neue Bundesländer) ihre Baugenehmigung bekommen haben und die mehr als die Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken nutzen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.